Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen

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  • Hallo zusammen,

    ich schreibe gerad eine Projektarbeit über den sicheren Betrieb von Kraftwerken. Hierbei bin ich auf das " Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen" gestoßen. Kennt sich jemand damit aus? So wie ich das verstehe sind das nur Empfehlungen, aber wofür ist das dann notwendig?

    Beste Grüße

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  • In dem dazugehörenden Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission steht:

    Zitat

    BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festlegen, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT- Schlussfolgerungen liegen.

    Sprich: die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Grenzwerte festzulegen, wobei die festgelegten EU-Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen.

    Siehe auch BImschG, § 3, Abs. 6 ff.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (12. November 2022 um 16:25)

  • Hi,

    die BVT-Merkblätter dienen der Umsetzung der IE-Richtlinie der EU.

    Die im Kapitel der BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Anforderungen sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Sie gelten für neue Anlagen unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende Anlagen spätestens nach vier Jahren. Bedeutet für bestehende Anlagen, dass sie nach Veröffentlichung der auf die Anlage zutreffenden BVTs höchstens vier Jahre Zeit haben, die BVT-Schlussfolgerungen umzusetzen. Die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen wird dabei auch von den zuständigen Behörden überwacht und Abweichungen davon sind nur mit Ausnahme der zuständigen Behörde zulässig (wobei die zuständdigen Behörden hier dank der IE-Richtlinie auch nur wenig Spielraum haben).

    schöne Grüße vom u.a. Immissionsschutzbeauftragten

  • Vielen Dank.

    Noch eine zweite Frage:

    Kann man aus der Druckgeräterichtlinie Resisionszeiten ableiten. Ich habe gerade das Dokument mal durchgescrollt und finde mich da überhaupt nicht zurecht. Gibt es vileicht eine andere Vorschrift die dies etwas einfacher darstellt bzw. beschreibt.