Wiederkehrende Prüfung Wagenheber

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  • Hallo zusammen,

    ich bin mir gerade unsicher..

    unterliegt ein Luft-Hydraulik Hubwagen aka Druckluft Wagenheber in einer LKW Werkstatt einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 55 ?

    Ich würde das als pneumatisches / bzw. hydraulisches Kolbengerät einstufen.

    Liege ich da richtig ?

    Viele Grüße aus dem (Ruhr)Pott

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  • Also zunächst einmal sind alle Arbeitsmittel in vom Unternehmer festzulegenden Abständen zu prüfen.
    Also auch Wagenheber, egal welcher Bauart.

    Allerdings macht es einen Unterschied, ob es sich um einen Hydraulik-Wagenheber (mit Öl), einen luftbetätigten hydraulischen Wagenheber oder einen pneumatischen Druckluft-Wagenheber (mit Ringkissen) handelt.

    Eine Anfrage beim Hersteller nach Prüfprotokollen kann da hilfreich sein.
    Eventuell auch dieser Thread hier im Forum.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)