Hallo zusammen,
ich bin mir gerade unsicher..
unterliegt ein Luft-Hydraulik Hubwagen aka Druckluft Wagenheber in einer LKW Werkstatt einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 55 ?
Ich würde das als pneumatisches / bzw. hydraulisches Kolbengerät einstufen.
Liege ich da richtig ?
Viele Grüße aus dem (Ruhr)Pott