Hallo liebe Sifa Gemeinde,
ich habe eine Frage bezüglich des Lagerns von Spraydosen / Aerosolpackungen (H222+229+319+336) unterhalb einer Menge von 20 kg oder > 50 Stück. Wenn ich in der TRGS nach Tabelle 1 gehe und nach der Einstufung H222+H229 gehe muss ich zur Lagerung nur Abschnitt2 "Allgemeine Maßnahmen" berücksichtigen. Hier lese ich nun unter Punkt 4.2 (6) folgendes:
Muss ich diese in einem Sicherheitsschrank lagern oder reicht ein einfacher Metallschrank aus?
"Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 14470‑2 gelagert werden."
Der Arbeitsraum wird wie folgt in der ArbStättV unter §2 Abs.3 definiert:
"Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind."
Folglich ist das Rohmateriallager nach dieser Definition ein Arbeitsraum, da hier Arbeitsplätze (z.B. Bandsäge) dauerhaft eingerichtet sind.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich schon ab der ersten Spraydose in einem Sicherheitsschrank lagern muss oder erst ab der Mengengrenze nach Tabelle 1 (20 kg oder > 50 Stück). Reicht die Lagerung in einem einfachen Metallschrank auch aus?
Unten habe ich die Situation in unserm Betrieb näher beschrieben.
Situation im Betrieb:
Lackspraydosen werden zur farblichen Kennzeichnung an Rohmaterial (Eisenstangen) im Rohteilelager verwendet.
Es werden 8 Lackspraydosen in verschiedenen Farben für die tägliche Arbeit benötigt.
Weiter werden von jeder Farbe eine Spraydose als Ersatz bevorratet.
In Summe also 16 Lackspraydosen a 500ml.
In diesem Brandabschnitt befinden sich keine weiter Spraydosen / Aerosolpackungen.
Momentan werden die 16 Spraydosen in einem einfachen Metallschrank (ähnlich wie ein Spind) aufbewahrt.
Das Volumen des Arbeitsraums (Rohteillager) ist 4500-5000m³.
Vielen dank für eure Unterstützung.
Grüße Martin