Lagerung von Spraydosen in Arbeitsräumen

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  • Hallo liebe Sifa Gemeinde,

    ich habe eine Frage bezüglich des Lagerns von Spraydosen / Aerosolpackungen (H222+229+319+336) unterhalb einer Menge von 20 kg oder > 50 Stück. Wenn ich in der TRGS nach Tabelle 1 gehe und nach der Einstufung H222+H229 gehe muss ich zur Lagerung nur Abschnitt2 "Allgemeine Maßnahmen" berücksichtigen. Hier lese ich nun unter Punkt 4.2 (6) folgendes:


    Muss ich diese in einem Sicherheitsschrank lagern oder reicht ein einfacher Metallschrank aus?

    "Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 14470‑2 gelagert werden."

    Der Arbeitsraum wird wie folgt in der ArbStättV unter §2 Abs.3 definiert:

    "Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind."

    Folglich ist das Rohmateriallager nach dieser Definition ein Arbeitsraum, da hier Arbeitsplätze (z.B. Bandsäge) dauerhaft eingerichtet sind.

    Nun stellt sich mir die Frage ob ich schon ab der ersten Spraydose in einem Sicherheitsschrank lagern muss oder erst ab der Mengengrenze nach Tabelle 1 (20 kg oder > 50 Stück). Reicht die Lagerung in einem einfachen Metallschrank auch aus?

    Unten habe ich die Situation in unserm Betrieb näher beschrieben.

    Situation im Betrieb:

    Lackspraydosen werden zur farblichen Kennzeichnung an Rohmaterial (Eisenstangen) im Rohteilelager verwendet.

    Es werden 8 Lackspraydosen in verschiedenen Farben für die tägliche Arbeit benötigt.

    Weiter werden von jeder Farbe eine Spraydose als Ersatz bevorratet.

    In Summe also 16 Lackspraydosen a 500ml.

    In diesem Brandabschnitt befinden sich keine weiter Spraydosen / Aerosolpackungen.

    Momentan werden die 16 Spraydosen in einem einfachen Metallschrank (ähnlich wie ein Spind) aufbewahrt.

    Das Volumen des Arbeitsraums (Rohteillager) ist 4500-5000m³.


    Vielen dank für eure Unterstützung.

    Grüße Martin

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  • "Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 14470‑2 gelagert werden."

    Unter Druckgasbehältern werden in der Regel Gasflaschen verstanden, keine Spraydosen. Lackspray gilt als Aerosolpackung, also Kapitel 11 der TRGS 510.

    Nun stellt sich mir die Frage ob ich schon ab der ersten Spraydose in einem Sicherheitsschrank lagern muss oder erst ab der Mengengrenze nach Tabelle 1 (20 kg oder > 50 Stück). Reicht die Lagerung in einem einfachen Metallschrank auch aus?

    Mit Deinen 16 Dosen bist Du im Bereich der Kleinmengen, also unterhalb der Grenzmengen nach Tabelle 1, Spalte 3. Dann gelten die Vorgaben nach Kapitel 4.

    Dort ist zu entnehmen, dass Deine Aerosolpackungen vor Erwärmung über 50°C zu schützen sind.

    Die Lagerung im Metallschrank ist ausreichend, dieser sollte nach Möglichkeit durchlüftet sein, also Öffnungen oben und unten.

    In die Lagerung nach Kapitel 5 kommst Du erst bei Überschreitung der Kleinmenge, also bei mehr als 50 Dosen bzw. 20kg. Da wäre dann ein Sicherheitsschrank eine Möglichkeit, denn dieser gilt als "separater Raum" den man in den Arbeitsbereich stellen könnte, ohne einen separaten Lagerraum zu benötigen.

    Die Schwelle nach Tabelle 1, Spalte 3 ist bei Aerosolpackungen auch gleichzeitig die Schwelle nach Spalte 4 und darüber ist dann Kapitel 11 zu beachten. Hier gibt es dann die Wahl zwischen Sicherheitsschrank und entsprechendem Lagerraum mit Vorgaben zu dessen Ausführung.

    Diese Schwelle wird bei Dir ja nicht überschritten, somit ist die Lagerung im Metallschrank zulässig und auch durchaus sinnvoll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.