Gefährdungsbeurteilung Bitumen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ich hab für die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ein kleines Problem, das ich mal diskutieren will. Wir arbeiten in einem Labor für Baustoffprüfung, mit Schwerpunkt Asphaltstraßenbau. "Asphalt und Bitumen" sind in der GESTIS als ein Gefahrsoff aufgeführt, ohne H- und P-Sätze, aber mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³. Der AGW hat einen aufgeführten Geltungsbereich für Dämpfe und Aerosole in der Heißverarbeitung. Folgendes Problem stellt sich mir nun:

    Wir müssen in der Probenvorbereitung Asphalte aufheizen und arbeiten im betrachteten System auch mit erhitztem Bitumen, das anschließend erkaltet. Ich habe also "Asphalt und Bitumen" (ist wie gesagt als ein einziger Gefahrstoff gelistet) in den Formen Dämpfe, Aerosole (mit AGW) und als Flüssigkeit und Feststoff vorliegen. Meine Intuition war es, Dämpfe und Aerosole über den Arbeitsplatzgrenzwert zu beurteilen, den wir bisher nicht gemessen haben, deswegen "Gefahren-Bereich" und Flüssigkeiten und Feststoffe über das EMKG Verfahren. Begründung liegt für mich darin, dass der Arbeitsplatzgrenzwert einen klar definierten Geltungsbereich hat.

    Falls meine Logik hier stimmig ist stellt sich noch eine zweite Frage zum EMKG: Ich habe keine H- und P-Sätze und für Flüssigkeiten und Feststoffe ist hier die Haut der Hauptaufnahmeweg, deswegen Spalte Haut, auch wenn ich einen AGW habe und das EMKG sagt, wenn ich einen Habe, dann über die Spalte Einatmen. Begründung für mein Vorgehen: Wieder der AGW gilt nur für Dampf und Aerosole.

    Ich will vermeiden, dass mir in meiner Annahme hier irgendwo ein Denkfehler unterlaufen ist. Danke für jede Hilfe.

  • ANZEIGE
  • Mit dem EMKG wirst Du da wahrscheinlich nicht sehr weit kommen.

    Für das Einatmen würde ich klar den AGW heranziehen, wobei ich davon ausgehe, dass dieser unter laborüblichen Bedingungen deutlich unterschritten wird.

    Beim Hautkontakt würde ich über die Angaben in der Gestis Stoffdatenbank gehen. Dort wird gute Resorbierbarkeit erwähnt und mutagene Wirkung. In der echa sind hautreizende Wirkungen erwähnt.

    Dies alles würde für mich bedeuten, dass Hautkontakt zu vermeiden ist.

    Da Bitumen ein wildes Gemisch diverser mehr oder weniger gefährlicher Stoffe ist, ist eine konkrete Einstufung schwierig bis unmöglich. Hier würde ich dem Vorsorgegrundsatz folgen, denn die darin enthaltenen aromatischen Verbindungen sind in der Regel nicht harmlos.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich kenne da einen Vorfall während laufender Asphaltierungsarbeiten, als bei einem anliefernden LKW der Fahrer und sein Begleiter nach dem Aufschlagen der Plane, die während des Transports eine zu rasche Abkühlung verhindern sollte, schlagartig umfielen.

    Die Untersuchung ergab eine hohe Staumenge an Kohlenmonoxid, das während der Fahrt den Luftraum ausgefüllt hatte und nach dem Öffnen über die Fahrer "floss".

    Der Anblick war erschreckend und von einer nie erwarteten Plötzlichkeit.

    Beiden im zum Glück nichts nachhaltendes passiert.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller