Ich habe hier eine nette Bockleiter mit Sprossen vorgefunden, welche ca. 4,5m hoch ist und für Tätigleiten auf der Leiter verwendet wird.
Wenn ich die TRBS 2121, Teil 2 richtig verstehe ist eine Sprossenleiter eigentlich nur noch als Verkehrsweg zulässig.
Von einer Bockleiter darf üblicherweise nicht überstiegen werden, somit kann eine Bockleiter auch nicht als Verkehrsweg Verwendung finden.
Mein Ergebnis daraus, Bockleitern mit Sprossen dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausnahme: mit Einhängepodest oder aufgerüstet mit Stufen.
Wie ist denn dazu die Meinung der Forenteilnehmer?