Frage zu Feuerlöschern - Löschertypen

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  • Hallo,

    mal eine grundsätzliche Frage zu Löschertypen: ein 6 Kg, 9 Kg und ein 12 Kg ABC-Pulverlöscher (43A 233B C) haben jeweils 12 LE.

    Wie kann das sein? Demnach müsste der 12 Kg Löscher doch 24 LE haben?

    Gruss

    Tino

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  • Die Löscheinheit bzw. Löschmitteleinheit ist eine Hilfsgröße, über die die Leistung eines Feuerlöschers zahlenmäßig ausgedrückt und rechnerisch verarbeitet werden kann.
    Nach DIN EN 3 werden Feuerlöscher an Prüfobjekten verschiedener Ausmaße der Brandklasse A und B geprüft. Prüfergebnis und damit auch Maßgabe für die Auswahl von Feuerlöschern ist das Löschvermögen des Feuerlöschers, ausgedrückt in Brandklasse und Ausmaß des Prüfobjektes (z.B. 113 B).
    Da das Löschvermögen nicht in einer additiven Berechnung verarbeitet werden kann, wird diesem anstelle dessen eine Löscheinheit zugeordnet. Über die Löscheinheit ist es damit möglich, unabhängig von der Brandklasse Feuerlöscher zahlenmäßig in Leistungsklassen einzuteilen. Löschvermögen oder Löscheinheit eines Feuerlöschers werden vom Hersteller angegeben.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo,

    vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

    Trotzdem ist es ja irgendwie unlogisch: ein 8A Löscher deckt 2 LE ab, ein 13A Löscher 4 LE, obwohl beide einen Inhalt von 6 l Wasser haben. Demnach müssten beide doch die selbe Löschleistung haben, oder verstehe ich da jetzt irgend etwas nicht?

    Gruss

    Tino

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tino,
    Für die Einstufung eines Feuerlöschers ist DIN EN3 (Tragbare Feuerlöscher) zu beachten.
    Nach DIN EN3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich.

    Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen-Buchstaben-Kombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind.
    Die Zahl bezeichnet das Löschobjekt, der Buchstabe die Brandklasse.
    Je nach Leistung des Gerätes und des Löschmittels kann das gleiche Löschvermögen auch mit einer geringeren Löschmittelmenge erreicht werden, als der in DIN EN3 angegebenen Maximalmenge.

    Bei Feuerlöschern nach DIN 14406 ist die Einstufung nur nach der Löschmittelmenge möglich.
    Beispielsweise wird für die Zulassung eines ABC-Pulverlöschers mit 6 kg Füllmenge ein Löschvermögen von 21A 113B gefordert. Dieses Löschvermögen kann ein entsprechend ausgerüsteter 4 kg-Löscher ebenfalls erreichen. Unabhängig von der Füllmenge ist das Löschvermögen beider Geräte gleich.

    Das Löschvermögen nach DIN EN3 kann nicht addiert werden. Deshalb wird als Hilfsgröße die Löschmitteleinheit (LE) eingeführt. Den Feuerlöschern wird eine bestimmte Anzahl von LE zugeordnet. Die vorstehend im Beispiel genannten Feuerlöscher von 4 kg bzw. 6 kg haben die gleiche LE.

    gruß, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

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