in die Runde,
seit einiger Zeit bin ich stiller Mitleser und habe mich zunächst noch nicht vorgestellt.
Ich bin Carlton, bin Mitte 40 und lebe in Niedersachsen. Im letzten Jahr habe ich mit meinen Geschäftspartner (welcher ausgebildete FAS ist) im Bereich Arbeitssicherheit selbstständig gemacht und kann bestätigen, dass der Start und die Kundenakquise extrem schwierig ist. Es sind zwar viele Interessenten vorhanden - auch viele, die mit ihrer "aktuellen" FAS unzufrieden sind und wechseln wollen - allerdings ist der konkrete Wechselwille dann doch nicht mehr so präsent oder die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes wird als gering oder unwichtig eingestuft, die Pandemie macht uns zu schaffen oder...oder...oder...
Aber das ist grundsätzlich nicht das Problem
Da ich in unserem kleinen Unternehmen den kaufmännischen Part inne habe, fällt auch die Vertragsgestaltung in meinem Bereich.
Was mir bei ganz vielen Interessentengesprächen aufgefallen ist, dass die vorhandenen Verträge mit einer externen FAS lediglich allgemein und oftmals nur 1-2 seitig gehalten sind.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es ein Betrieb mit 10, 50 oder 230 Mitarbeitern ist.
In Kurzfassung steht sinngemäß drin: "Ich/wir übernehmen nach § XY .... die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und berechnen dafür pro Jahr pauschal 1000 €."
Es wird nirgendswo aufgeführt welches Betreuungsmodell greifen soll, welche Einsatzzeit die FAS (und/oder Betriebsarzt) zu erbringen hat, etc. noch sonstiges.
Was nach den Aussagen der Unternehmer hinzu kommt, ist, dass die externe FAS sich z.B. nur einmal im Jahr im Unternehmen hat blicken lassen, für 2-3 Stunden. Die Betriebe haben aber z.B. bis zu 50 Mitarbeiter in Vollzeit und sind der Betreuungsgruppe I zuzuordnen. Das hieße doch, dass, ohne jetzt lange Berechnungsformeln hier aufzustellen, die externe FAS eine deutlich höhere Einsatzzeit zu erfüllen hätte, richtig? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Das sind 2 Punkte, die mich zur Zeit ein wenig verwirren, so dass ich mir sehr gern eure Einschätzung/Meinung/Expertise einholen würde.
Sind solche Angaben vertraglich gar nicht relevant, da in der DGUV sowie so schon alles geregelt ist und der Unternehmer selbstredend auch die DGUV kennen und lesen muss?
In Deutschland gilt zwar Vertragsfreiheit, aber machen diese Angaben nicht dennoch Sinn, damit auch der Unternehmer eine "Sicherheit" hat, was sich da einkauft, ohne die DGUV zu studieren oder sich der Einsatzzeitenrechner im www. zu bedienen?
Vielleicht könnt ihr mir da ein bisschen Licht ins Dunkle bringen :wacko:
Ich hätte da noch tausend Fragen mehr, aber viel Text ist auch schwer zu lesen
Ich hoffe, das ich meine Gedanken für euch in Kurzform verständlich formulieren konnte und freue mich auf den Austausch mit euch!
Beste Grüße aus dem Norden, Carlton