Waschraum

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  • Guten Tag.

    In der ASR A4.1 heißt es unter 6.2 Abschn. 1:

    Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten und soll nicht durchs Freie führen.

    Bedeutet dies, dass der Waschraum immer in denselben Gebäude sein muss, wo auch der ständige Arbeitsplatz ist? So wird es ja bei Toilette gefordert.

    Danke und viele Grüße.

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  • Da steht doch klar "und soll nicht durchs Freie führen". Wäre es eine strenge Pflicht würde dort statt soll "darf" stehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten und soll nicht durchs Freie führen.

    Bedeutet dies, dass der Waschraum immer in denselben Gebäude sein muss,

    Naja es gibt auch Übergange oder Verbindungen im Keller von Gebäude zu Gebäude.... nur Mal so

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Du solltest ausserdem differenzieren zwischen "Waschräumen" und, ebenfalls in 6.2 erwähnten, "Waschgelegenheiten" ...

    Waschräume, Umkleiden etc.pp. sind i.d.R. in grösseren Betrieben zentralisiert, da kann der Weg sich auch schon mal in km bemessen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke für Eure Antworten.

    Meine Frage mag eventuell etwas banal wirken, aber sie ist bei uns durchaus ein Thema. Die ASR ist unter o. b. Abschnitt eben nicht eindeutig - gut erkennbar an den unter 5.2 Abs. 1 S. 3 der i. R. s. ASR ausgewiesenen Erfordernis.

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  • Waschräume, Umkleiden etc.pp. sind i.d.R. in grösseren Betrieben zentralisiert, da kann der Weg sich auch schon mal in km bemessen.

    Was somit im Widerspruch zu den Vorgaben der ASR steht. Aber man darf ja von ASR abweichen, wenn das gleiche Schutzniveau erreicht.

    Die ASR ist unter o. b. Abschnitt eben nicht eindeutig - gut erkennbar an den unter 5.2 Abs. 1 S. 3 der i. R. s. ASR ausgewiesenen Erfordernis.

    Punkt 5.2 ist für Toiletten. Die Vorgaben für Waschräume ist in 6.2.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.