Gefahrbringende Bedingung bei Zwangshaltungen?

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  • Hallo rain88,

    gefahrbringende Bedingungen sind Umstände, die das Entstehen eine Gefährdung begünstigen. Sie ergeben sich aus technischen und organisatorischen Mängeln.
    d.h. die gefahrbringende Bedingung ist der Umstand, der dafür sorgt dass die Gefährdung entstehen kann. z.B. eine Zwangshaltung wäre sowas.

    Muskel / Knochenschäden können die Folge davon sein aber nicht selbst die Bedingung.

  • Puh, Mal schauen, ob ich das noch zusammenkriege...

    grundsätzlich gilt : Energie kann Schäden verursachen, kinetische Energie, elektrische Energie, chem. Energie usw., das wäre die Gefahrenquelle

    Damit ein Schaden (Unfall) eintreten kann, muss Mensch und Energie an einem Ort und zu einer Zeit zusammenkommen, hier können dann Rahmenbedingungen herrschen, die das Zustandekommen eines Schadens wahrscheinlicher machen (begünstigende Bedingungen) und dann braucht es noch einen Auslöser (zumindest bei Unfällen, nicht so sehr bei berufsbedingten Erkrankungen) , damit das Ereignis tatsächlich eintritt.

    Beispiel Lasthandhabung:

    Die Energie ist die Last (potentielle Energie).

    wenn ich Lasten handhabe kann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintreten. Je größer die Last, desto größer die Wahrscheinlichkeit.

    Wenn ich jetzt die Last handhabe und gleichzeitig gebückt stehen muss oder kauern oder beim Umsetzen den Oberkörper verdrehen muss, wäre das eine begünstigende Bedingung: die Wahrscheinlichkeit eines Schadens steigt. Ob der Schaden dann eintritt hängt aber noch von weiteren Faktoren ab, z.B. körperl. Leistungsfähigkeit.