Bgfe

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Noch eine Frage bezüglich der Einsatzzeit:

    Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik,

    wie berechne ich die Einsatzzeit einer Putzfrau? Zu welcher Gruppe gehört sie, III, oder doch II? Oder wird sie dem kaufmännischen Bereich zugeordnet? Sie arbeitet 20 h/woche!

  • ANZEIGE
  • Hallo Stefan,

    was genau möchstest du denn berechnen? Um wieviele Minuten sich die Einsatzzeit der Sifa erhöht wenn eine zusätzliche Putzhilfe eingestellt wird?

    Erstmal ändert sich nicht, denn die Einsatzzeit ergibt sich aus durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Kalenderjahr.

    Welcher Gruppe die Putzfrau zuzuordnen ist, ergibt sich aus der Betriebsart die sie reinigen soll. Putzt sie nur Büros würde ich sie dem kaufmännischen teil zuordnen.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,

    danke für Deine Antwort.

    Der Kunde hat 12 Angestellte im gewerblichen und 5 im kaufmännischen Bereich. Dazu drei Aushilfen (Putze, Schreibkraft und Hausmeister). In der Woche arbeiten sie ca. 20 h (jeder), also sind sie eine 0,5 Stelle.
    Alle drei Aushilfen würde ich der kaufmännischen Abteilung zuordnen, auch den Hausmeister.

    Die BGFE gibt leider keine Hinweise bezüglich der Aushilfen, die z.B. BGW schon.

    Gruß Stefan

  • ANZEIGE
  • Hallo Stefan,

    schön Dich in diesem Formum wiederzutreffen.

    Ist doch im Vergleich zum vorherigen Forum ne andere Nummer - oder?!

    So nun zu deiner Frage.
    Wenn Du dich näher mit den Mindesteinsatzzeitvorgaben der unterschiedlichen BG´n beschäftigtst, dann wirst Du schnell verststellen, das es hier zwischen den einzelnen BG´en sehr große Unterschiede gibt.
    Einzelne Bg´en setzen für eine Putzfrau bis zu 3 h/a an. Andere wiederum nur 0,2 h/a.
    Das liegt in der Regel daran, dass diese Jobs nicht zum eigendlichen Tätigkeitsfeld der BG´en gehören und diese daher in irgendeine Tarifstelle der BG mit hineingenommen werden.

    Daher solltest Du nicht zuviel Gedanken an der genauen (wie awen schon sagte "minutengenauen") Berechnung der Mindesteinsatzzeit verschwenden.
    Ob sich die Mindesteinsatzzeit nun um 0,5 h/a erhöht oder verringert ist letztendlich egeal, da es sich um eine reine theoretische Mindesteinsatzzeit handelt.
    Ich würde aber im Gegensatz zu awen die Putzfrauen nicht im kaufmänischen Bereich einteilen, sondern auf jeden fall im gewerblichen Teil.
    Aber wie gesagt, hierbei wird sich die theoretische Einsatzziet nur in "homeopatischen Dosen" verändern.
    Ich selber lege bei der Berechnung der Mindesteinsatzzeiten die Aushilfen und geringfügig Beschäftigten garnicht zugrunde.
    Jedoch überschreite ich auch in der Regel die Mindesteinsatzzeiten, in Absprache mit dem Auftraggeber (zum Teil um ein Vielfaches).

    Ich möchte Dir daher empfehlen, die Mindesteinsatzzeiten nicht "minutengenau" zu berechen, sondern bei deiner Tätigkeit in dem Unternehmen lieber auf Mängel/Schwachstellen hinzuweisen und gleichzeitig einen Lösungsvorschlag bzw. Lösungsweg aufzuzeigen.
    Bei der Lösung der Aufgabe kannst Du dem Kunden behilflich sein. Sollte die vereinbarte Einsatzzeit nicht ausreichen,, ist der Kunde in der Regel gerne bereit, für den Mehrwert anständig zu zahlen.

  • Hallo pierkus,

    besten Dank für den Hinweis auf dieses Forum. Ist wirklich anders, netter, offener!

    Das mit den Einsatzzeiten ist eine gute Idee, danke für den Tipp.

    Gruß Stefan