Hilfe bei der Themenwahl für die Praktikumsaufgabe benötigt

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  • Hallo,
    ich habe ein kleines Problem auf der Suche nach meinem Thema für die Praktikumsarbeit (Tiefbau, Leitungsbau erdverlegter Kunststoff-Rohrleitungen).

    Das Thema soll ja in Abstimmung mit meinem betr. Vorgesetzten und meinem zuständigen TAB festgelegt werden. Von meinem betrieblichen Vorgesetzen habe ich hinsichtlich der Themenwahl nur wenig Unterstützung zu erwarten. Um ein für unseren Betreib sinnvolles Thema zu bearbeiten würde ich jedoch gerne meinem TAB ein Thema vorschlagen, bevor ich eines von ihm vorgegeben bekomme.

    Nach dem uns in der letzten Präsenzphase ausgegebenem Blatt „Hinführung zur Praktikumsaufgabe“ sollte das Thema aus einem dem 5 Handlungsanlässe für Sifas
    1) Handeln, nachdem die Ereignisse eingetreten sind (Unfall)
    2) Handeln, nach ereignisunabh. Hinweisen auf Defizite
    3) Handeln im Zuge einer geplanten Neu- oder Umgestaltung
    4) Handeln zur Erfüllung von Forderungen in Vorschriften
    5) Handeln aus sonstigen Anlässen wie
    a. Änderungen des Standes der Technik
    b. Anschaffung neuer Maschinen
    c. Änderung der Arbeitsorganisation
    d. Einsatz anderer Stoffe
    e. Regelmäßige Durchführung von Begehungen,
    f. Lebenszyklus eines Produktes / einer Maschine.

    Da nach dem ausgeteilten Blatt die Bewertungskriterien angeblich nur bestimmte Handlungsanlässe erlauben, sollen das Thema aus Punkt 2, 3, 5b, c, d oder f stammen. Und genau hier liegt mein Problem: Als mittelständisches Tiefbauunternehmen ist bei uns in nächster Zeit weder eine Neu- oder Umgestaltung von Arbeitsplätzen noch die Anschaffung neuer Maschinen oder der Einsatz neuer Stoffe geplant.

    Ein meiner Meinung nach sinnvolles Thema wäre die arbeitsschutzgerechte Gestaltung eines Arbeitssystemes betr. PE-Kunststoffrohr-Schweißarbeiten auf Tiefbau-Baustellen, da es hierbei bereits mehrfach zu Beinaheunfällen und vor wenigen Wochen zu einem Unfall (Platzwunde) gekommen ist.

    Dieses Thema entspricht jedoch Handlungsanlass 1 (ggf. auch zusätzlich 4, da keine schriftliche Dokumentation über Unterweisung, Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung vorliegt).

    Wenn ich nun in der Darstellung des Handlungsanlasses nur von Hinweisen auf Defizite (durch Beinaheunfälle, Begehungen, fehlende schriftl. Gefährdungsbeurteilung, fehlende schriftl. Betriebsanweisung und fehlende Dokumentation der mündl. Unterweisung) ausgehen würde –also den Arbeitsunfall als Begründung für die Themenwahl nicht erwähne-, könnte das Thema unter Punkt 2 fallen.

    Was meint Ihr? Ist so‘nen Thema möglich?

    Für Antworten wäre ich dankbar, denn sonst stehe ich echt auf dem Schlauch, was ich sonst für nen Thema machen könnte.

    Grüße Mario

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  • Hallo Mario!

    Eine solche Einschränkung auf den Handlungsanlass ist mir noch nicht begegnet und aus inhaltlicher Sicht würde ich ja mal sagen, dass es keinen dringlicheren Handlungsanlass als den von Dir genannten gibt. Das Unternhemen wie auch die Beschäftigten würden von Deinem Vorhaben profitieren, was also sollte dem im Wege stehen???

    Überdies habe ich bereits etliche Praktikumsberichte mit vergleichbarem Inhalt mitbekommen und niemandem wurde ein "unpassender" Handlungsanlass zum Verhängnis.

    Also, ich würde den TAB anrufen und das genau in dieser hier geschilderten Form vorschlagen, dem sollte nichts im Wege stehen. Und wenn sich die BG einbezogen fühlt, hat man ohnehin immer was gut ;)

    In diesem Sinne: Viel Erfolg bei der Arbeit und keine weiteren (Beinahe-)Unfälle bei Euch!
    Viele Grüße
    Gerald

    _________________________________

    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Hallo Mario,

    ich kenne Dein Problem. Auch ich hatte die Schwierigkeit, dass mein Praktikumsthema nicht in diese Handlungsanlässe passte.

    Ich konnte (Gott sei Dank!) nicht mal auf Beinaheunfälle zurückgreifen.
    Der betriebliche Handlungsanlass war "lediglich" das Fehlen eines Explosionsschutzdokumentes.
    Aber mithilfe der BG und meinem TAP haben wir das Praktikumsthema als "Ermittlung von Gefährdungen beim Schmelzen von Aluminium unter besonderer Beachtung der Explosionsgefahr" benannt.
    Den betrieblichen Handlungsanlass werde ich aber so, wie er ist im Bericht schildern, also das Fehlen der entsprechenden Unterlage.

    Ich bin der Meinung, das die betrieblichen Erfordernisse hier höher zu bewerten sind, als ein vorgegebenes Schema. Und seitens der Betreuer habe ich nichts anders lautendes gehört.

    Ich denke, so wie Du es vorhast, insbesondere mit Beinaheunfällen und Unfällen wird keiner etwas dagegen haben, dass Du Dein Praktikum in dieser Hinsicht durchführst.

    Bei der Formulierung des Themas werden Dir Deine Betreuer schon helfen, damit das Ganze auch "gut" klingt.

    In diesem Sinne

    Gruß

    Isabeau.