Beiträge von MarioS

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    Hallo,
    ich habe ein kleines Problem auf der Suche nach meinem Thema für die Praktikumsarbeit (Tiefbau, Leitungsbau erdverlegter Kunststoff-Rohrleitungen).

    Das Thema soll ja in Abstimmung mit meinem betr. Vorgesetzten und meinem zuständigen TAB festgelegt werden. Von meinem betrieblichen Vorgesetzen habe ich hinsichtlich der Themenwahl nur wenig Unterstützung zu erwarten. Um ein für unseren Betreib sinnvolles Thema zu bearbeiten würde ich jedoch gerne meinem TAB ein Thema vorschlagen, bevor ich eines von ihm vorgegeben bekomme.

    Nach dem uns in der letzten Präsenzphase ausgegebenem Blatt „Hinführung zur Praktikumsaufgabe“ sollte das Thema aus einem dem 5 Handlungsanlässe für Sifas
    1) Handeln, nachdem die Ereignisse eingetreten sind (Unfall)
    2) Handeln, nach ereignisunabh. Hinweisen auf Defizite
    3) Handeln im Zuge einer geplanten Neu- oder Umgestaltung
    4) Handeln zur Erfüllung von Forderungen in Vorschriften
    5) Handeln aus sonstigen Anlässen wie
    a. Änderungen des Standes der Technik
    b. Anschaffung neuer Maschinen
    c. Änderung der Arbeitsorganisation
    d. Einsatz anderer Stoffe
    e. Regelmäßige Durchführung von Begehungen,
    f. Lebenszyklus eines Produktes / einer Maschine.

    Da nach dem ausgeteilten Blatt die Bewertungskriterien angeblich nur bestimmte Handlungsanlässe erlauben, sollen das Thema aus Punkt 2, 3, 5b, c, d oder f stammen. Und genau hier liegt mein Problem: Als mittelständisches Tiefbauunternehmen ist bei uns in nächster Zeit weder eine Neu- oder Umgestaltung von Arbeitsplätzen noch die Anschaffung neuer Maschinen oder der Einsatz neuer Stoffe geplant.

    Ein meiner Meinung nach sinnvolles Thema wäre die arbeitsschutzgerechte Gestaltung eines Arbeitssystemes betr. PE-Kunststoffrohr-Schweißarbeiten auf Tiefbau-Baustellen, da es hierbei bereits mehrfach zu Beinaheunfällen und vor wenigen Wochen zu einem Unfall (Platzwunde) gekommen ist.

    Dieses Thema entspricht jedoch Handlungsanlass 1 (ggf. auch zusätzlich 4, da keine schriftliche Dokumentation über Unterweisung, Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung vorliegt).

    Wenn ich nun in der Darstellung des Handlungsanlasses nur von Hinweisen auf Defizite (durch Beinaheunfälle, Begehungen, fehlende schriftl. Gefährdungsbeurteilung, fehlende schriftl. Betriebsanweisung und fehlende Dokumentation der mündl. Unterweisung) ausgehen würde –also den Arbeitsunfall als Begründung für die Themenwahl nicht erwähne-, könnte das Thema unter Punkt 2 fallen.

    Was meint Ihr? Ist so‘nen Thema möglich?

    Für Antworten wäre ich dankbar, denn sonst stehe ich echt auf dem Schlauch, was ich sonst für nen Thema machen könnte.

    Grüße Mario