Hallo zusammen,
ich habe hier ein öffentliches Gebäude, bei dem mehrere Stockwerke mit einer geradläufigen Treppe mit Setzstufen verbunden ist.
Bürger und Kinder werden und müssen das Gebäude betreten
ZitatDie Markierung ist in voller Breite und umgreifend anzuordnen, d.h. auf der Stirnseite (Setzstufe) in einer Breite von mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, auf der Trittstufen eine Breite zwischen 4 cm bis 5 cm. Der Kontrast ist nicht nur gegenüber den Stufen sondern auch gegenüber dem Podest zu wählen.
Barrierefreies Bauen.... bin ich nun verpflichtet die erste und letzte Trittstufe kontrastreich zu kennzeichnen oder sogar alle? Im öffentlichen Bereich ist Barrierefreies Bauen in der Landesbauordnung verknüpft und somit meiner Meinung eine Pflicht zur Umsetzung.
Grüße von der nicht gekennzeichneten Treppe