Bräuchte mal kurz Hilfe, Bezirksregierung will was wissen.

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal einen kurzen Denkanstoß vom jemandem, der sich mit Gefahrstoffen und deren Kategorisierung auskennt. Ich bin, was Gefahrstoffe angeht, ziemlich neu im Sachgebiet. Nun haben wir von der Bezirksregierung folgende Aufforderung bekommen und ich muss eine Liste ausfüllen.

    Im Anschreiben heißt es:

    für den Betriebsbereich (...) muss für die Bezirksregierung Münster eine Erfassung der gefährlichen Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV mit Angabe der physikalischen Form erfolgen. Die bisher für den Sicherheitsbericht (...) geführte Tabelle der gefährlichen Stoffe (siehe Anhang) weist diese Information nicht mit aus und muss entsprechend ergänzt werden.

    Ich muss also den Aggregatzustand der von uns verwendeten Gefahrstoffe angeben. Das ist natürlich kein Problem. Weiterhin muss ich aber die beigefügte Liste noch ergänzen, was die Mengen angeht. Da habe ich so meine Probleme, die Gefahrstoffe der in der Liste genannten Kategorien einzusortieren. Ich hatte gedacht, ok, ich nehme mir unser Gefahrstoffverzeichnis bzw. die Sicherheitsdatenblätter, da finde ich alles, aber irgendwie blicke ich gerade nicht durch. Kann mir evtl. mal jemand an einem exemplarischen Beispiel helfen, richtig zu kategorisieren, damit ich sehe, was, wie und warum in welche Kategorie kommt? Ich hänge mal ein Beispiel-Sicherheitsdatenblatt an. Wäre super nett, danke schon mal.

    Die Tabelle, die ich ergänzen muss, sieht so aus. In die Spalten die weiter rechts sind, muss ich dann die entsprechenden Mengen eintragen.

    1 Gefahrenkategorie
    1.1 H Gesundheitsgefahren
    1.1.1 H1 Akut toxisch
    1.1.2 H2 Akut toxisch
    1.1.3 H3 Spezifische Zielorgan-Toxizität
    1.2 P Physikalische Gefahren
    1.2.1 P1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
    1.2.1.1 P1a Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
    1.2.1.2 P1b Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
    1.2.2 P2 Entzündbare Gase
    1.2.3 P3 Aerosole
    1.2.3.1 P3a Aerosole
    1.2.3.2 P3b Aerosole
    1.2.4 P4 Oxidierende Gase
    1.2.5 P5 Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.5.1 P5a Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.5.2 P5b Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.5.3 P5c Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.6 P6 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder organische Peroxide
    1.2.6.1 P6a Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder organische Peroxide
    1.2.6.2 P6b Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder organische Peroxide
    1.2.7 P7 Pyrophore Flüssigkeiten/ Feststoffe
    1.2.8 P8 Oxidierende Flüssigkeiten/ Feststoffe
    1.3 E Umweltgefahren
    1.3.1 E1 Gewässergefährdend
    1.3.2 E2 Gewässergefährdend
    1.4 O Andere Gefahren
    1.4.1 O1 Stoffe oder Gemische mit dem Gefahrenhinweis EUH014
    1.4.2 O2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
    1.4.3 O3 Stoffe oder Gemische mit dem Gefahrenhinwies EUH029
  • ANZEIGE
  • Hallo Prikkelpitt,

    ihr seit also ein Betrieb, der der Störfallverordnung unterliegt? Welche Gefahrstoffe nach Anhang 1 verwendet ihr denn? Hier sollte dir ein Blick in die Genehmigung der Anlage/Betriebsbereiche helfen.

    Für die Liste sind nur diejenigen Stoffe interessant, die die genannten Mengenschwellen überschreiten. (Gem. Anh. 1, Nr. 5 sind hier evtl. Additionen vorzunehmen.). Erstes Kriterium wären hier also grundsätzlich erst einmal verwendete Mengen. Abgesehen von wirklichen Sauereien (z.B. Arsenverbindungen, krebserzeugende Stoffe etc.) liegen die meisten Schwellengrenzen > 5000 kg.

    Bei deinem Dieselkraftstoff liegt die Mengenschwelle gem. 2.3.3 bei 2500 (Spalte4) bzw. 25000 to (Spalte 5). Dabei handelt es sich nicht um Jahresverbräuche, sondern um die max. gleichzeitig im Betriebsbereich befindliche Menge.

    Also:

    - schau zuerst in die Betriebsgenehmigung um die entsprechenden Stoffe zu identifizieren.

    - sicherheitshalber kannst du auch mal die Chemikalien anschauen, die ihr in größeren Mengen auf Lager habt und

    - das allerwichtigste: Sprich mit deinem Störfallbeauftragten.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ah, dann brauche ich ja nur die Stoffe nach Anhang 1 betrachten, wo wir über die Mengenschwellen kommen? Das macht die Sache leichter, das wären dann nur 2 Stoffe, und diese sind ja auch noch namentlich genannt, da brauche im mir über die Einstufung keine Gedanken machen. Ich dachte ich muss alles, was in unserem Gefahrstoffverzeichnis steht, in diese Liste eintickern. Hast mir sehr weitergeholfen.

    MfG