Hallo zusammen.
Ich wurde (privat) zum Tragen von Halbmasken (DIN 149 FFP2-NR) gefragt und wurde in verschiedenen Dokument und diversen Threads dieses Forums fündig.
Natürlich habe ich auf die individuelle GBU verwiesen und die einschlägigen Eckdaten genannt.
Zwei Fragen habe ich allerdings noch, die ich nicht beantwortet bekomme:
1)
Wo finde ich Informationen, wann diese Masken ablagepflichtig sind/werden?
(Mir liegt aktuell leider kein/e Bedienungsanleitung/Herstelleranweisung/TDB vor, da würde ich Informationen dazu erwarten)
2)
Die verwendeten Masken haben die Kennzeichnung "NR" (not reusable / nicht wiederverwendbar).
Wie wird Wiederverwendung genau definiert?
Im Anhang 3 der DGUV-Regel 112-190 wird in Tabelle 32 unter Punkt 5.1.3 für partikelfilternde Halbmasken ohne Ausatemventil eine max. Tragezeit von 75 Minuten empfohlen.
Ist die Nutzung der gleichen Maske nach einer Tragepause schon "Wiederverwendung", auch wenn sie, z.B. aufgrund von Durchfeuchtung, noch nicht ablagepflichtig wäre?
!!! Meine Frage zur WIederverwendung" bezieht sich ausdrücklich NICHT auf eine Wiederverwendung nach Wiederaufbereitung, z.B. durch Sterilisation o.ä. !!!
Vielen Dank für Eure Hilfe.