Reinigung von RLT Anlagen nach VDI 6022

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  • Hallo an Alle. Wir sind ein Reinigungsunternehmen mit einem großen Kunden. Dieser hat für seine Gebäude und Einrichtungen einen Generaldienstleister. Dieser hat uns beauftragt die RLT Anlagen zu reinigen nach VDI 6022. Meine Frage, müssen unsere Reinigungskräfte nach VDI 6022 geschult sein? Vielen Dank im voraus.

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  • Die Schulung zu Richtlinie VDI 6022 Qualifizierungs-Kategorien (A) ist Voraussetzung für Alle, die Lüftungsanlagen und -geräte nach VDI 6022 auf Einhaltung der Hygiene-Anforderungen inspizieren wollen und Mitarbeiter mit der Qualifikation (B) anleiten. Mit Erwerb einer VDI-Urkunde sind Sie berechtigt, Hygieneinspektionen und –kontrollen nach VDI 6022 durchzuführen.

    Richtlinie VDI 6022 Qualifizierungs-Kategorien (B)

    Voraussetzung: mindestens abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle/Facharbeiter der Lüftungs- oder Anlagentechnik (SHK) oder gleichwertig oder mehrjährige Erfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen voraus.

    Zielgruppe:

    - Personen, die die Wartung von RLT-Anlagen durchführen

    - Personen, die mit der Instandsetzung von RLT-Anlagen betraut sind.

    Also ein Techniker oder Meister von euch sollte die (A) haben, damit ihr überhaupt befähigt seit diese Tätigkeit anbieten zu dürfen. Eure ausführenden Reinigungskräfte benötigen dann die (B)

  • das hat nichts mit Arbeitsschutz zu tun sondern ist eher Vertragsrecht...treten sie als direkte Beschäftigte des AN (Generaldienstleister) auf, dann reicht es, dass ihre MA die B haben...- hier der Schnittpunkt zum ASiG "qualifiziertes Personal"...

    Wenn Sie "nur" vertraglich Nachunternehmer des Dienstleisters sind, müssen Sie die Voraussetzungen für A erfüllen, damit Sie die Übernahme dieser Leistung überhaupt anbieten können. Ihre ausführenden MA müssen dann (B) haben.

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