Laborabzug - Baumusterprüfung

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  • Guten Morgen,

    ich bin recht neu im Sifa-Geschäft und daher verständlicherweise noch etwas unsicher. Meine Frage an die Experten hier: „Braucht ein neu zu beschaffener Abzug(sschrank) im Labor immer eine Baumusterprüfung?“

    Vielen Dank im Voraus…

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  • Ich habe keinen Zugriff auf die DIN EN 14175, aber soweit ich die frei verfügbaren Informationen verstanden habe, kann der Hersteller die Normkonformität nur nachweisen indem über diverse in der Norm vorgegebene Tests nachgewiesen wird, dass ein Stoffausbruch unter den in der Norm vorgegebenen Störbedingungen, nicht erfolgt.

    Bei den Abzügen nach den älteren Normen (siehe T 032), musste in der Regel nur die Absaugleistung pro Meter Abzugsbreite bei definiert geschlossenem Frontschieber nachgewiesen werden, ohne Nachweis der Ausbruchstörung.

    Die neue Norm verhindert allerdings auch, dass man einfach die Funktionsfähigkeit selbst überprüfen kann. Allerdings haben die neuen Abzüge in der Regel eine Selbstüberwachung der Abluftströmung und sind somit weitgehend eigensicher.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Baumusterprüfung wird im Teil 3 der EN 14175 definiert und legt Baumusterprüfverfahren zur Bewertung der Sicherheit und des Leistungsvermögens von Abzügen fest.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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