Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb wird mikrobiologische Qualitätskontrolle durchgeführt. Diese ist nach TRBA 100 gemäß Schutzstufe 1 durchzuführen. Es sollen jetzt auch noch Abstriche mit spezifischen Agar-Platten gemacht werden, um zu sehen, ob diese speziellen Erreger vorhanden sind:
- Cetrimid Agar: Nachweis von Pseudomonas aeruginosa. [Risikogruppe 2]
- Baird-Parker- Agar: Nachweis von Staphylococcus aureus [Risikogruppe 2]
- MacConkey Agar: Nachweis von Salmonellen, Shigellen und coliformen Bakterien [Risikogruppe 2]
In der TRBA 100 steht in 4.4.3 Mikrobiologische Qualitätssicherung/ Sterilitätsprüfungen:
Kommt es im Verlauf der Tätigkeiten zur selektiven Vermehrung oder Anreicherung von biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 oder 3, so sind die Tätigkeiten mindestens unter Bedingungen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 durchzuführen.
Fallen die speziellen Nährböden unter diese Klausel?