Beiträge von RigorMortis

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    Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb wird mikrobiologische Qualitätskontrolle durchgeführt. Diese ist nach TRBA 100 gemäß Schutzstufe 1 durchzuführen. Es sollen jetzt auch noch Abstriche mit spezifischen Agar-Platten gemacht werden, um zu sehen, ob diese speziellen Erreger vorhanden sind:

    • Cetrimid Agar: Nachweis von Pseudomonas aeruginosa. [Risikogruppe 2]
    • Baird-Parker- Agar: Nachweis von Staphylococcus aureus [Risikogruppe 2]
    • MacConkey Agar: Nachweis von Salmonellen, Shigellen und coliformen Bakterien [Risikogruppe 2]

    In der TRBA 100 steht in 4.4.3 Mikrobiologische Qualitätssicherung/ Sterilitätsprüfungen:

    Kommt es im Verlauf der Tätigkeiten zur selektiven Vermehrung oder Anreicherung von biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 oder 3, so sind die Tätigkeiten mindestens unter Bedingungen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 durchzuführen.

    Fallen die speziellen Nährböden unter diese Klausel?