Einstufung nach BioStoffV Mikrobiologische Qualitätskontrolle

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb wird mikrobiologische Qualitätskontrolle durchgeführt. Diese ist nach TRBA 100 gemäß Schutzstufe 1 durchzuführen. Es sollen jetzt auch noch Abstriche mit spezifischen Agar-Platten gemacht werden, um zu sehen, ob diese speziellen Erreger vorhanden sind:

    • Cetrimid Agar: Nachweis von Pseudomonas aeruginosa. [Risikogruppe 2]
    • Baird-Parker- Agar: Nachweis von Staphylococcus aureus [Risikogruppe 2]
    • MacConkey Agar: Nachweis von Salmonellen, Shigellen und coliformen Bakterien [Risikogruppe 2]

    In der TRBA 100 steht in 4.4.3 Mikrobiologische Qualitätssicherung/ Sterilitätsprüfungen:

    Kommt es im Verlauf der Tätigkeiten zur selektiven Vermehrung oder Anreicherung von biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 oder 3, so sind die Tätigkeiten mindestens unter Bedingungen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 durchzuführen.

    Fallen die speziellen Nährböden unter diese Klausel?

    ---

    Chemiker, Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter (ADR), Störfallbeauftragter, Sachkundiger nach ChemVerbotsV

  • ANZEIGE
  • Hi,

    da noch nicht geklärt ist, ob die Erreger tatsächlich in den zu untersuchenden Proben enthalten sind, wäre es meiner Meinung nach eine ungezielte Tätigkeit mit RG2, bleibt also S1 (Erstdiagnostik). Welcher Agar verwendet wird, ist nicht relevant. Erst wenn die Proben zur weiteren Subtypisierung oder Ähnlichem verwendet werden, wird es gezielt (selektiv).
    Anders kann es beurteilt werden, wenn die Beprobung regelmäßig durchgeführt wird und „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (also immer)“ die RG2-Organismen gefunden werden. Dann könnte ein Hochstufung aufgrund der Gefährdungsbeurteilung notwendig werden.

    Viele Grüße

  • Moin,

    auf unseren unspezifischen Platten haben wir nie Kolonien. Eine Typisierung findet nicht statt. Die spezifischen Platten unterstützen allerdings das Wachstum der "gesuchten" Mikroorganismen. Wenn das keinen Unterschied macht, dann bleiben wir gerne bei Schutzstufe 1. Würde der wirklichen Gefährdungslage auf jeden Fall eher entsprechen als Stufe 2.

    Danke.

    ---

    Chemiker, Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter (ADR), Störfallbeauftragter, Sachkundiger nach ChemVerbotsV