ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

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  • Hallo liebe Liebende ;-),

    Nun haben wir die erste Technische Regel für Arbeitsstätten die sich ausgerechnet mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz beschäftigt. Da kommt ja erstmal Freude auf, da ich ja von einer technischen Regel abweichen kann wenn ich das Schutzziel trotzdem erreiche.

    Wirkliche Gedanken hat sich der Ausschuß für Arbeitsstätten nicht gemacht da die Inhalte der BGV A8 übernommen wurden (steht ja auch so auf der Seite 1). Moment, BGV A8? Aber die ist doch nicht aufgehoben! Also habe ich doch keine neue Freiheit bei der Kennzeichnung da eine BGV rechtsverbindlich ist!!!!!

    Was soll das also? Haben wir hier ein zusätzliches Papier das keinen weiterbringt oder habe ich irgendetwas nicht verstanden?

    Wie seht Ihr das, hat der Amtsschimmel mal wieder Kräftig gewiehert?

    viele Grüße

    Kuddel

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  • 10 tage nach Erscheinen - ich hatte noch keien zeit, das im Detail zu prüfen

    Bekanntmachung der ASR A1.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 33 vom 16. Juli 2007, S. 674).

    "Diese ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV.

    Die vorliegende Arbeitsstättenregel beruht auf der BGV A 8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" des Fachausschusses "Sicherheitskennzeichnung" des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGV A 8 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen."

    http://www.baua.de/nn_5846/de/The….html__nnn=true

    Gruß
    gladis:-)