Hallo liebe Liebende ;-),
Nun haben wir die erste Technische Regel für Arbeitsstätten die sich ausgerechnet mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz beschäftigt. Da kommt ja erstmal Freude auf, da ich ja von einer technischen Regel abweichen kann wenn ich das Schutzziel trotzdem erreiche.
Wirkliche Gedanken hat sich der Ausschuß für Arbeitsstätten nicht gemacht da die Inhalte der BGV A8 übernommen wurden (steht ja auch so auf der Seite 1). Moment, BGV A8? Aber die ist doch nicht aufgehoben! Also habe ich doch keine neue Freiheit bei der Kennzeichnung da eine BGV rechtsverbindlich ist!!!!!
Was soll das also? Haben wir hier ein zusätzliches Papier das keinen weiterbringt oder habe ich irgendetwas nicht verstanden?
Wie seht Ihr das, hat der Amtsschimmel mal wieder Kräftig gewiehert?
viele Grüße
Kuddel