Ich freu mich darauf wenn ein Handwerksunternehmen vom Ort zur Firma kommt um ne Steckdose zu reparieren und du dann gefragt wird wo die Gefährdungsbeurteilung dafür ist...
Die Frage stellt sich ja nicht. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst ja grundsätzlich die Tätigkeit im Sinne des § 5 ArbSchG. Die Gefährdungsbeurteilung sollte die Gefährdungen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen schon beinhalten. Bei uns das so. Die Anlagenverantwortung kommt ja aus der VDE und nicht explizit aus dem Arbeitsschutzrecht.