Hallo,
auf einem Wertstoffhof kommen Mitarbeiter in unregelmäßigen Abständen in Kontakt zu asbesthaltigem Material (Dämmwolle, Eternitplatten, etc.). Die Gegenstände werden unter geeigneter PSA transportiert und in Big Bags verpackt. Alle Mitarbeiter sind gem. TRGS 519 unterwiesen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Expositionsverzeichnis gem. TRGS 410 zu erstellen ist. Die Arbeiten finden nur im Außenbereich statt und dies auch nur sehr selten (zurzeit < 10 mal pro Jahr) und dann halt auch nur kurzzeitig.
Habt ihr entsprechende Erfahrungen? Ist das Verzeichnis überhaupt notwendig, da es sich um eine geringe Gefährdung handelt?
TRGS 410: Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geringen Menge,der kurzen Expositionsdauer und der physikalisch-chemischen Eigenschaften derStoffe (wie z.B. Dampfdruck, Staubungsverhalten, Viskosität) nur eine geringe Gefährdung besteht, ist eine Aufnahme der Beschäftigten in das Verzeichnis nicht erforderlich.
Grüße