Hallo zusammen
Ich möchte mal eure Erfahrungen mit Fremdfirmen in Bezug auf Prüfungen nach § 10 BetrSichV erfragen.
Die Gewerbeaufsicht möchte gerne bei Prüf- und Wartungsprotokollen den Zusatz geprüft nach BetrSichV §10 dokomentiert wissen.
Jetzt werden bestimmte Maschinen durch Fremdfirmen überprüft.
Doch meine Hinweise doch den Passus " geprüft nach §10 BetrSichV" mit aufzunehmen werden mit ??? auf der Stirn zur Kenntniss genommen.
Und nach vielen Telefongesprachen kommt das Wartungsprotokoll trotzdem ohne Hinweis.
Wie seht ihr das mit der Dokumentationspflicht?
Totti