Hallo,
ich habe hier ein Bild beigefügt. Es handelt sich um ein Fenster zu einem notwendigen Flur. Der Raum ist als Besprechungsraum genehmigt. Damit keiner vom Flur in den Raum gucken kann, wurden die Pissees in den Rahmen geklebt (wenigstens nicht geschraubt).
Jetzt habe ich mal gelernt, dass das Bekleben oder Behängen von F-Glas (Türen oder Fenster) nicht zulässig ist. Im Grunde genommen, noch nicht einmal mit Aufklebern oder Postern. Angeblich wäre das eine Änderung, da i. d. R. Türen ohne diese Zusätze zugelassen werden. Wo zieht man da die Grenze? Für mich sind diese Plissees nicht zulässig. Die direkte Flammenbeaufschlagung durch das Plissee ist bei der Prüfung nicht vorgesehen und geprüft. Stimmt das so?