Brandschutztüren mit Plissees

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  • Hallo,


    ich habe hier ein Bild beigefügt. Es handelt sich um ein Fenster zu einem notwendigen Flur. Der Raum ist als Besprechungsraum genehmigt. Damit keiner vom Flur in den Raum gucken kann, wurden die Pissees in den Rahmen geklebt (wenigstens nicht geschraubt).
    Jetzt habe ich mal gelernt, dass das Bekleben oder Behängen von F-Glas (Türen oder Fenster) nicht zulässig ist. Im Grunde genommen, noch nicht einmal mit Aufklebern oder Postern. Angeblich wäre das eine Änderung, da i. d. R. Türen ohne diese Zusätze zugelassen werden. Wo zieht man da die Grenze? Für mich sind diese Plissees nicht zulässig. Die direkte Flammenbeaufschlagung durch das Plissee ist bei der Prüfung nicht vorgesehen und geprüft. Stimmt das so?

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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Geprüft wird tatsächlich nur die Verglasung das ist korrekt.
    Jetzt ist die Frage welches Risiko geht von dem Plissee aus? Es hängt im Raum oder im Flur. Sorry das verstehe ich nicht. Kann auch an der Hitze liegen.


    Jetzt gibt es allerdings auch Plissee die schwer entflammbar sind. Da ist immer die Frage wie hoch das Risiko ist, dass es bei einem möglichen Brand dann auch tatsächlich zu einem Schaden.


    Natürlich kann ich immer alle Gesetze, Regelwerke und Normen ziehen wenn ich etwas nicht will oder eben will. Korrekt wäre es darauf zu hinweisen und eine Alternative zu nennen. Dies wäre aber bestimmt nicht günstig.


    Die Frage bleibt, welches Risiko geht von dem Plissee aus und mit welcher Lösung kannst Du am besten schlafen.

    :bremse:

  • Die Plissees sind im Raum. Es handelt sich um Gruppentherapieräume. Da halten sich Patienten auf.
    Von daher interessiert mich das Risiko erst einmal nicht. Wenn die Norm besagt, dass die Türen u. U. dadurch ihre vollständige Funktion verlieren können,
    d. h. dass die 90 Minuten nicht mehr gewährleistet sind, dann müssen diese durch andere ersetzt werden.

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  • Wenn Du es so willst, hat nur Scheibe die vollständige Funktion von mindestens 90 Minuten. Alles andere eben nicht.


    Poster, Plissee, Aufkleber, was auch immer verändern die Funktion das ist völlig richtig.

    :bremse:

  • Hintergrund ist der, dass diese Gebäude schon einmal gebrannt hat. Es handelt sich um eine Klinik. Ich versteh gar nicht, dass ich da immer noch über Brandschutz diskutieren muss.
    Das sollte dort doch eigentlich alles klar sein.
    Ich wollte mich nur vergewissern, ob das mit den Anforderungen der Norm übereinstimmt.

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