Guten Tag zusammen,
Vorliegender Fall, es wurden seitens des Arbeitgebers 50 Ventilatoren für die Büronutzung in Verwaltungsgebäuden beschafft.
Nun steht in der Betriebsanleitung " Nur für den Hausgebrauch".
Unsere hiesige Fachkraft für Elektro ist nun der Meinung das auf Grund dieser Deklaration diese Geräte nicht in Betrieb genommen werden dürfen und verweigert die vorgeschriebene Prüfung für ortsveränderliche Elektrogeräte.
Ich würde nun gerne Wissen wie das geregelt ist. Ist Bürogebrauch gleich Hausgebrauch oder Industriegebrauch?
LG Patrick