Hey Leute,
ich brauche mal eure Meinung zum Thema Lichtstärke. Die ASR A3.4 sagen ja, dass in einem Labor eine Lichtstärke von 500 lx sein soll. In wie weit kann ich diesen Wert mit einer Gefährdungsbeurteilung umgehen?
Das Problem ist folgendes:
Ich habe verschiedene Arbeitsplätze mit Durchlicht-Mikroskopen. Mit dem Präparat können die Mitarbeiter nur bei einer bestimmten Helligkeit der Mikroskop-Beleuchtung arbeiten. Jetzt gibt es zwei Fraktionen von Mitarbeitern. Die einen sagen, dass die nur dann arbeiten können, wenn das Umgebungslicht schwächer ist, als die Beleuchtung des Mikroskops. Und die anderen sagen, dass die Helligkeit genauso sein muss. Aber in jedem Fall unter den 500 lx aus der ASR A3.4. Bei einer größeren Helligkeit bekommen die Leute sofort Kopfschmerzen.
Kann ich die 500 lx in einer Gefährdungsbeurteilung "drücken"?