Dann soll der Betriebsrat das mit einer Rechtsgrundlage untermauern, und schon ist Deine Frage beantwortet. Warum sollst Du nach einer Rechtsgrundlage für eine unbewiesene Behauptung suchen? Schließlich ist es der Betriebsrat, der etwas möchte.
Gruß Frank
Das tut er leider nicht. Er schreibt zumeist: wir sind der Meinung ......
Moin.
Was hindert dich denn daran die Unfallmeldung so sachlich wie möglich auszufüllen, sie an die BG (und bitte die Aufsichtsbehörde nicht vergessen) zu schicken, und dort mal telefonisch nachzufragen ob sie auch eingegangen ist?
Du kannst ja mal mit deinem Aufsichtsbeamten ein kleines Pläuschchen halten, dass du dir über die gehäuften Unfallmeldungen des Beschäftigten Gedanken machst und ihr trotz Gesprächsrunde etc. keine Ursache finden konntet.... vielleicht hat er ja eine Idee, die ihr mal vor Ort besprechen könntet...Mike
Die Unfallmeldung wird von den Meistern, wie oben ausgeführt, geschrieben. Zumeist ist das eine Kurzbeschreibung
Das Pläuschchen hat schon stattgefunden und der BG-Betreuer hat sich positiv zu Hinweis auf Zweifel geäußert. Unser BR behauptet leider das Gegenteil, er habe mit der BG telefoniert und es sei verboten solche Anmerkungen auf der Meldung zu plazieren.
Die BG habe ich diesbezüglich bereits angeschrieben und um schriftl. Bestätigung unseres Gesprächs gebeten jedoch noch keine antwort erhalten. der Vorgang ist ziemlich frisch
Die Rechtsquelle zu dieser Aussage kann der Betriebsrat sicher benennen.
Das tut er leider nicht. Er schreibt zumeist: wir sind der Meinung ......
Da hätte ich auch so meine Probleme, denn der Unfallbericht soll ja möglichst objektiv und ohne Wertung abgefasst werden.
Wertung findet meines Erachtens nicht statt, es werden Zweifel an einem Arbeitsunfall geäußert
Dann soll der Betriebsrat das mit einer Rechtsgrundlage untermauern, und schon ist Deine Frage beantwortet.
Das tut er leider nicht. Er schreibt zumeist: wir sind der Meinung ......