Hallo zusammen,
was haltet ihr von folgender Aussage:
" Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten.
Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen (Acetylen, Flüssiggas) und oxidierenden Gasen (Sauerstoff) dürfen zusammen gelagert werden, wenn
- die Gesamtzahl 150 Druckgasflaschen nicht übersteigt
- untereinander ein Abstand von mind. 2,0 m eingehalten wird
(vgl. Tab. 2 in Abschn. 7.2. TRGS 510).
Um einen Lagerplatz im Freien sinnvoll zu nutzen, wird empfohlen, inerte Stoffe (Stickstoff, Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon, Kohlendioxid) zwischen den entzündbaren und oxidierenden (Sauerstoff) zu lagern. "
Fachlich richtig ?
Gruß tanzderhexen