Untrnehmer akzeptiert keine zu spät gemeldeten Arbeitsunfälle mehr

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  • Hallo apanatschi,

    ich muss meinem Vorredner widersprechen.

    Wie bereits in den ersten Beiträgen dieses Tread beschrieben, tritt die BG im Falle einen Arbeitsunfalls in die Pflichten des Unternehmers ein. Somit kann nach meinem Verständnis nur die BG entscheiden ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Voraussetzung ist natürlich die Unfallmeldung. Wozu bezahlen den die Unternehmen Beiträge an die BG'en?

    Dein Arbeitgeber sollte den Unfall melden und alles weitere der BG überlassen. In ärztlicher Behandlung warst Du ja, eine AU-Bescheinigung liegt auch vor und während der Arbeitszeit ist es auch passiert.

    Wenn Dein Arbeitgeber sich quer stellt rufe doch selber bei der BG an und frage nach.

    Schönen Gruß aus Berlin

    Thomas

    :36:
    Have a lot fun

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  • ...Mein Arbeitgeber sagte mir dies ist kein Arbeitsunfall und ich brauchte nur eine normale Krankmeldung...
    ...
    betonte mein Arbeitgeber mit bösen Worten, ich hätte dies als Arbeitsunfall melden müssen,...


    Hallo apanatschi,

    es spielt überhaupt keine Rolle, was der Arbeitgeber sagt.
    Es entscheidet die entsprechende Sachbearbeiterstelle bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (und NICHT der Arbeitgeber). Alle Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, behandelnder Arzt, Rettungsdienst,...) haben dann die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen. Aber dafür braucht man wohl einen Rechtsanwalt...

    Wie sieht es bei mir jetzt rechtlich aus, wenn ich bei der Arbeit noch einmal einen Bandscheibenvorfall bekomme?


    Und? Was erwartest du?
    Wenn du noch einmal einen Bandscheibenvorfall bekommst... Dann ist das traurig, es ist aber so. Und die jetzige Erkrankung hat zumindest versicherungstechnisch zunächst keinen Einfluß.

    Kann ich den Unfall nach 5 Wochen noch melden und wenn, wie?


    Ja klar. Es gibt keine Ablauffristen für die Meldung von Unfällen. Das Problem wird dann eher die Glaubwürdigkeit und die Nachvollziehbarkeit der Anzeige sein. Und das wirkt sich dann auf die Anerkennung aus.
    Schau doch auch mal in die UVAV-Unfallversicherung-Anzeigeverordnung.

    Formal ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen seiner Beufsgenossenschaft/Unfallkasse innerhalb drei Tagen zu melden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kannst du als "einfacher" Arbeitnehmer nicht viel daran ändern.
    Dir bleiben dann zwei Möglichkeiten:
    1. Du wendest dich direkt an die Berufsgenossenschaft. Die zuständige Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer müssen im Betrieb an geeigneter Stelle aushängen. Ansonsten frage mal in der Personalabteilung nach.
    2. Der behandelnde Arzt meldet den Unfall an die Berufsgenossenschaft. Das wird er meistens eh machen, da er ja Geld für seine Aufwendungen haben will. Falls er schon eine Rückmeldung der BG hat, gibt es normalerweise auch schon eine Fallnummer, die er dir dann vielleicht geben wird.

    ABER: a.r.ni hat Recht. Ein Bandscheibenvorfall ist in den meisten Fällen kein Arbeitsunfall, da das von außen wirkende Ereignis fehlt. (Vielleicht hat dich ja ein Kollege geschubst? ;) )
    Du hast unter Umständen eine Chance bei den berufsbedingten Erkrankungen. Wenn aber der Bandscheibenvorfall vollständig ausgeheilt ist und keine auffällige Häufung in eurem Betrieb erkennbar ist, wird die BG vermutlich nichts unternehmen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -