Hallo apanatschi,
ich muss meinem Vorredner widersprechen.
Wie bereits in den ersten Beiträgen dieses Tread beschrieben, tritt die BG im Falle einen Arbeitsunfalls in die Pflichten des Unternehmers ein. Somit kann nach meinem Verständnis nur die BG entscheiden ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Voraussetzung ist natürlich die Unfallmeldung. Wozu bezahlen den die Unternehmen Beiträge an die BG'en?
Dein Arbeitgeber sollte den Unfall melden und alles weitere der BG überlassen. In ärztlicher Behandlung warst Du ja, eine AU-Bescheinigung liegt auch vor und während der Arbeitszeit ist es auch passiert.
Wenn Dein Arbeitgeber sich quer stellt rufe doch selber bei der BG an und frage nach.