Hallo,
ich bin, wie schon öfters geschehen, wieder einmal verwirrt. Jetzt wollte ich gem. TRGS 400 ff eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema Umgang mit Gefahrstoffen für unsere Betriebsgastronomie durchführen.
Das Gefahrstoffkataster mit den Gefahrstoffen und den H-Sätzen etc. habe ich erstellen lassen. Jetzt möchte ich mich anhand der TRGS'en entlang hangeln und muss feststellen, dass die immer noch die alten R-Sätze nutzen.
Muss ich jetzt die Tabellen der BG'en (alt ---> neue Kennzeichnung) nutzen um umzuschlüsseln? Es ist immer wieder das Gleiche. Wir müssen zum Stichtag alles parat haben, werden aber noch jahrelang mit alten Verordnungen und Regeln versorgt.......
Gruß an Alle, ein leicht genervter....