Hallo allerseits,
ff. Aussagen stehen *unbewiesen* im Raum und ich suche die Rechtsgrundlage.
a) es ist eine Lichtschranke erforderlich, wenn man keine unmittelbare Einsicht hat ( was immer das heißt), Druckleisten sidn nicht mehr ausreichend
b) wird im Betrieb ein Tor ferngesteuert ausgeführt, müssen alle kraftbetätigten Tore nachgerüstet werden
Vielleicht habe ich das in der BGR 232 oder den neuen ArbStättV überlesen?
Oder greift hier etwas aus der betrSichV oder eine TRBS?
*ausnahmsweisemalratlosguck*
Oder ist das alles einfach Unfug eines Wichtigtuers?
Kann Jemand etwas dazu sagen?
Gruß
gladis:-)