Schönen guten Morgen zusammen,
wir basteln gerade an unserer ersten Konformitätserklärung und ich wollte einmal fragen ob wir alle Gefährdungen aufführen müssen bevor wir geplante Schutzmechamismen verbaut haben oder reicht die Begutachtung wenn alles komplett montiert ist ?
z.B. müssen wir Quetschstellen erwähnen die beim Bau noch vorhanden sind bzw. auffallen oder können wir sie unerwähnt lassen da sie nach Fertigstellung der Maschine keine Gefährdung mehr darstellen da sie durch Abdeckungen keine Gefahr mehr darstellen ?
Gruß aus Aachen
Stephan