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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    wir basteln gerade an unserer ersten Konformitätserklärung und ich wollte einmal fragen ob wir alle Gefährdungen aufführen müssen bevor wir geplante Schutzmechamismen verbaut haben oder reicht die Begutachtung wenn alles komplett montiert ist ?
    z.B. müssen wir Quetschstellen erwähnen die beim Bau noch vorhanden sind bzw. auffallen oder können wir sie unerwähnt lassen da sie nach Fertigstellung der Maschine keine Gefährdung mehr darstellen da sie durch Abdeckungen keine Gefahr mehr darstellen ?


    Gruß aus Aachen


    Stephan

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  • Guten Tag,

    ihr müsst die entsprechenden Lebensphasen abbilden:

    1.Transport

    2.Montage und Installation In Betrieb nehmen

    3.Einrichten Einlernen
    (Teachen)/ Programmieren und/oder Umrüsten


    4.Betrieb

    5.Wartung

    6.Fehlersuche und Fehler­be­seitigung

    7. De­mon­tage Außer Be­trieb nehmen Entsorgung


    Also sofern diese Stellen noch gefährlich sind müsst ihr die Beschreiben mit euren entsprechenden Maßnahmen.


    Grüße
    Chris

  • Also der Ingenieur, der die Maschine zusammenbaut und auch die CE Erklärung macht, stellt nachher die fertige Maschinen einsatzbereit den Nutzern an der vorgesehenen Ort.
    Zu diesem Zeitpunkt sind dann alle Gefahrenstellen abgeschirmt bzw. substituiert.

    Wenn also jetzt beim Zusammenbau eine "scharfe" Kante auftaucht, die aber im weiteren Zusammenbau hinter einer Abdeckung verschwindet, wird sie später keine Gefahr mehr darstellen für den Nutzer und muss für mein Verständnis nicht aufgeführt werden, oder ?

    Gruß

    Stephan

    PS: es handelt sich "nur" um einen Tisch der elektrisch verstellbar ist in Höhe und Auflagefläche mit Hilfe diverser Elektromotoren.

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  • Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Wahrscheinlichkeit in der Risikomatrix :

    es kann ja sehr subjektiv wahrgenommen werden ob die Gefahr sehr gering ist oder "nur" gering ..... .
    Der Pessimist schätzt die Gefahr sicher anders ein als der Optimist oder unbekümmerte Mitarbeiter.
    Dies kann ja in der Risikomatrix schon einen Unterschied im weiteren Ablauf machen ob weitere Maßnahmen notwendig sind oder nicht.

    Muss man sich denn dann irgendwie einigen oder wie kommt man dann auf die "richtige" Einstufung ?

    Wenn eine Maschine neu ist gibt es ja keine Referenzwerte anhand derer man die Häufigkeit hochrechnen kann.

    Ich hoffe meine Frage ist verständlich und nachvollziehbar.

    Gruß

    Stephan