Fluchtwege in einem Labor mit Schutzstufe

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  • Hallo Leute,

    ich habe gerade einen Unternehmer, der ein Labor einrichten möchte, das der Schutzstufe 3 nach § 10 BioStoffV entsprechen soll. In dem Labor gibt es genauer gesagt zwei Probleme:

    1) Es darf aus dem Labor nichts nach außen gelangen.
    2) Es darf auch kein Fremder etwas aus dem Labor stehlen können.

    Das ganze ist eine längere Angelegenheit, bis die erste Bestellung überhaupt aufgegeben wird, habe ich noch ca. 8 Monate Zeit.

    Mein grundsätzliches Problem ist momentan, dass es zwei Interessen gibt, die eigentlich entgegen stehen. In einem Notfall muss das Labor geräumt werden. Auf der anderen Seite darf wie gesagt nichts raus. Solche Labore haben in der Regel Unterdruck im Inneren und eine Schleuse, über die das Labor betreten wird. Da ist also nichts mit einfach "Fluchttür öffnen und raus".

    Ich glaube auch nicht, dass es ein neues Problem ist. Nehmen wir z.B. ein Kernkraftwerk. Der nukleare Teil befindet sich im Containment, in dem ein Unterdruck herrscht. Zwischen Containment und Außenwelt gibt es eine Schleuse, die auf Grund des Volumens relativ lange braucht, um den Druckausgleich durchzuführen. Wie ist da die Situation mit F+R geregelt?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Moin,

    von AKW habe ich keine tiefer gehende Kenntnis, aber ist das Schutzprinzip dann nicht die Flucht in einen "gesicherten Bereich"?

    3.5 Gesicherter Bereich ist ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einerunmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereichegelten z. B. benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume.


    Heißt nach meinem Verständis, Schleuse als eigenen Brandabschnitt planen, fertig.
    Da sollten unsere Brandschutzprofis aber weiterführende Infos haben.

    Grüße
    Dan

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017