Beleuchtung

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  • Hallo an Alle.

    Ich bin gerade mitten in meiner Praktikumsarbeit und stehe vor einem Problem wo ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Die Aufgabe besteht in der Optimierung eines Arbeitssystems bei dem mit FFZ Kommissioniert wird
    jetzt stellt sich mir die Frage,

    in den Gängen ist eine Beleuchtungsstärke von 170 Lux vorhanden, das würde ja ausreichen.
    Nur muß der Kommissionierer von einem Packschein ablesen und nach der Kommissionierung einen Hacken machen.
    Ist das dan Lese- und Schreibtätigkeit???
    dan wären ja 200 Lux erforderlich oder zählt das nicht dazu.

    Was würdet Ihr sagen??

    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß Veit
    :50:*TeTa*

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

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  • Hallo Veit,

    das Ablesen des Kommissionierscheins und die Quittierung mit einem Haken scheinen integraler Bestandteil des Arbeitsablaufs zu sein. Entsprechend findet sich das in der Beschreibung des Arbeitssystems wieder (Arbeitsablauf, Arbeitsaufgabe). Warum also nicht?!
    Wenn es zu dunkel ist, um die Kommissionierunterlagen bearbeiten zu können, liegt eine Gefährdung vor.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo Thomas,

    Danke für die schnelle Antwort.

    So sehe ich das eigentlich auch, bin mir nur nicht sicher gewesen,
    damit ich es auch festnageln kann, wenn ich auf die 200 Lux bestehe.


    siehe ASR 3.4
    2.3 Lagerräume mit Leseaufgaben = 200 Lux


    Kommissionierung mit Packschein, gilt also als Leseaufgabe.

    Kann ich das so schreiben? (_)?

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

  • Kommissionierung mit Packschein, gilt also als Leseaufgabe.
    Kann ich das so schreiben? (_)?

    Ich würde es machen.

    Die näheren Umstände des Arbeitssystems kenne ich nicht. Es könnte ja genügen, dem Beschäftigten eine ausreichende lokale, evtl. transportable Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Ob es nötig ist, den ganzen Gang mit Licht zu fluten ergibt die Analyse.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,

    ja.

    Das eine ist mit dem anderen fest verknüpft. Kommissionieren ohne diese "Bürotätigkeit" geht nicht, sonst kommt das Chaos.

    Und nur so unter uns:
    Die Beleuchtungsstärke mit dem Schummerlicht ist sehr mager. Ich denke in den Lagergängen gibt es dazu noch Licht und Schattenspiele? Vielleicht auch Besucher? Mitarbeiter als Fußgänger? Begegnungsverkehr? Irgendwelche Dinge (z.B. Hubwagen), die rumstehen? Ladegut in den Gängen? ............

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Danke für die Antworten,

    Jetzt habe ich noch eine Frage zur Beleuchtung.

    In dem Lager gibt es einen Schreibtisch mit PC, Drucker und Stuhl,
    wo der Mitarbeiter nur seine Bestände anschaut und seine Packscheine raus lassen tut.
    Er ist zu 70% allein im Lager nur wen
    Ware für den C+C benötigt wird kommt einer und holt sich selber seine Sachen
    und wen Ware angeliefert (Wareneingang) oder abgeholt wird.

    Jetzt heist es in der ASR 500 Lux am PC
    1. ist das in diesem Fall auch so
    2. Umgebungsbeleuchtung 300 Lux, muß dan das Lager komplett 300 Lux haben?
    3. Würde eine Einzellampe mit 500 Lux am PC reichen und der Rest des Lagers 200 Lux
    4. Es gibt noch ein Blocklager in der Halle da wären ja dan 100 Lux
    ( 3 Zonen als PC 500 Lux Gänge 200 Lux Blocklager 100 Lux)

    Das Lager hat eine Größe von ca. 2000 m2

    Oh man das ist schon eine Herausforderung das Thema.
    Aber da kämpft man sich schon mal durch den Paragraphen Dschungel durch.

    Danke für eure Hilfe.

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein