Hallo Kollegen,
bei uns in der Firma sind Gerüste aufgebaut, von denen aus Montagearbeiten ausgeführt werden. Diese Gerüste wurden einmal errichtet (und geprüft) und stehen da permanent. Nach welchen Vorgaben sollte eine Prüfung dafür vorgesehen werden - regelmäßig wie bei Leitern und Tritten? Oder kennt jemand eine anzuwendende Vorschrift für den Fall das die Gerüste nicht auf- und abgebaut werden aber in ständiger Nutzung sind?
Mir fehlt da gerade so etwas der Ansatz.
Vielen Dank schon mal für Eure zielführenden Hinweise
viele Grüße
EHS Mann