Prüfung permanenter Gerüste

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  • Hallo Kollegen,

    bei uns in der Firma sind Gerüste aufgebaut, von denen aus Montagearbeiten ausgeführt werden. Diese Gerüste wurden einmal errichtet (und geprüft) und stehen da permanent. Nach welchen Vorgaben sollte eine Prüfung dafür vorgesehen werden - regelmäßig wie bei Leitern und Tritten? Oder kennt jemand eine anzuwendende Vorschrift für den Fall das die Gerüste nicht auf- und abgebaut werden aber in ständiger Nutzung sind?
    Mir fehlt da gerade so etwas der Ansatz.

    Vielen Dank schon mal für Eure zielführenden Hinweise ;)

    viele Grüße

    EHS Mann

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  • Bei den Gerüsten würde ich auch mal in Richtung Baurecht nachsehen. Üblicherweise dürfen diese ja verfahrensfrei aufgestellt werden. Bei dauerhafter Installation kann aber diese Befreiung angezweifelt werden und dann dürften die Maßstäbe wie für Gebäude gelten, die das Gerüst möglicherweise nicht erfüllen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.