Checklisten Gefahrgut

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  • Da würde ich jetzt mit Nein antworten. Klar machen wir Gefahrstoffunterweisungen aber nicht so speziell für das Verladen. Ich denke mal ich werde da externe Hilfe in Anspruch nehmen müssen um das ganze einmal aufzuarbeiten.

    Euch an schönes und langes Wochenende und Danke für die Hilfe!

    Michael

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  • Da würde ich jetzt mit Nein antworten. Klar machen wir Gefahrstoffunterweisungen aber nicht so speziell für das Verladen. Ich denke mal ich werde da externe Hilfe in Anspruch nehmen müssen um das ganze einmal aufzuarbeiten.

    Hallo,

    Gefahrstoff und Gefahrgut ist nicht das gleiche! Das eine ist nach Gefahrstoffverordnung das andere nach ADR Punkt 1.3.
    Ja, ich denke das wird dir viel mehr bringen, sie können sich auch vor Ort ein Bild machen.

    Danke dir auch ein schönes WE, aber unser langes WE ist ein Tag kürzer...

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Gemäß ADR sind die Werker, die die Ware übergeben und dafür Unterschreiben "beauftragte Personen" und müssen schriftlich beauftragt sein und müssen unterschriftsberechtigt sein. Schließe mich den Aussagen von Axel an.
    Am Ende komme ich doch wieder auf meine erste Aussage (auch wenn diese am Anfang falsch war), dass ein Gefahrgutbeauftragter hier gar nicht so falsch ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick