Tenor: Wer Verletzungen nicht sehr schnell ins Verbandbuch einträgt, hat ein Problem, eine Verletzung oder einen Unfall als Arbeits- oder Dienstunfall anerkannt zu bekommen
Gericht: Oberverwaltungsgericht Münster
Aktenzeichen: 3 A 2748/15
Datum: 2017-07-19
Quelle: -
Verständliche Zusammenfassungen unter:
http://www.lto.de/recht/nachrich…tunfall-beweis/
https://rsw.beck.de/aktuell/meldun…ls-dienstunfall