Unterweisung DME in Fahrzeughallen

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  • Hallo zusammen,

    wir haben in Teilen der Fahrzeughallen eine Messung der DME Belastung durchgeführt. In keiner der Wachen wurde die zulässigen Werte überschritten, obwohl wir eine Haverie hatten. Ein weiteres Fahrzeug, welches der örtlichen Feuerwehr des Standortes gehört, konnte nicht mehr abgeschaltet werden.

    Dennoch haben wir als generelle Empfehlung die Unterweisung der Mitarbeiter zu DME bekommen, hat jemand von euch dieses Thema schon einmal unterwiesen und kennt die Fallen. Möchte die Kerngefährdungen und Probleme aufzeigen, aber ekine unnötige Hysterie verbreiten. ( Die hatten wir durch gefährliches halbwissen in der Belegschaft schon im Vorwege genug)

    Hätte vielleicht sogenar jemand eine Vorlage die ich mir anpassen könnte?

    Grüße aus dem Norden.

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Hallo,

    warum nur in Fahrzeughallen? Es sollten doch auch die Tätigkeiten
    berücksichtigt werden, nimm Bedienung Pumpe/Aggregate (auch mobile
    Geräte), Bereitstellung SiTr. am Fahrzeug usw..

    Siehe hier:
    https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…11/Wolf_DME.pdf

    und

    http://www.ukbw.de/fileadmin/medi…rhaeusern-1.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • warum nur in Fahrzeughallen? Es sollten doch auch die Tätigkeiten
    berücksichtigt werden, nimm Bedienung Pumpe/Aggregate (auch mobile
    Geräte), Bereitstellung SiTr. am Fahrzeug usw..

    Hallo Simon,

    wir sind ein Rettungsdienst, der nur das Fahrzeug in der Fahrzeughalle der Feuerwehr stehen hat. Für die Kameraden der F.F. bin ich nicht zuständig.

    Danke für die Links.

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • In keiner der Wachen wurde die zulässigen Werte überschritten

    Wobei es für DME doch momentan keinen Grenzwert gibt, oder habe ich da was versäumt? Somit tritt das Minimierungsgebot ein.

    Ein weiteres Fahrzeug, welches der örtlichen Feuerwehr des Standortes gehört, konnte nicht mehr abgeschaltet werden.

    Was wurde denn dann unternommen? Fahrzeug aus der Halle gefahren oder "abgewürgt"?

    Dennoch haben wir als generelle Empfehlung die Unterweisung der Mitarbeiter zu DME bekommen

    Das ist wohl Pflicht bei DME Exposition. Allerdings kann man ja relativ wenig sinnvolles unterweisen. Motoren nicht unnötig laufen lassen. Sofern vorhanden Absaugung verwenden. Zahl der in der Halle befindlichen Personen gering halten. Möglichst rasch aus der Halle ausfahren um dort die Exposition gering zu halten.
    Interessant wäre auch die Schadstoffklasse der Fahrzeuge. Ab Euro V dürfte DME eine untergeordnete Rolle spielen. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickoxide sind aber auch noch relevant und nicht zu übersehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Zahl der in der Halle befindlichen Personen gering halten.

    Nicht nur das, sondern auch Einsatzkleidung etc..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin zusammen,

    vielen Dank OSH.

    Es gibt tatsächlich einen neuen Grenzwert, der aber erst veröffentlicht werden soll. Der Prüfer von der DEKRA sieht ihn aber als rechtskonform an und somit habe ich hier eine "Sicherheit" in der Beurteilung.
    Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat am 10.05.17 einen AGW von 0,05mg/m3 , dieser wird durch die DEKRA auch vor der Veröffentlichung im Sommer diesen Jahres als verbindlich angesehen.

    Somit haben wir einen Grenzwert und wir halten im Regelbetrieb diese ein.

    AxelS: Leider ist eine Absaugung aufgrund der Bauweise der Rettungswagen leider nicht möglich, denn die Hersteller bzw. Ausbauer haben die Abgasführung so weit unter das Fahrzeug gelegt, dass kein derzeitiges System diese direkt erfassen könnte.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)