EU 528/2012 (Verordnung über Biozidprodukte) - Formalin (Formaldehyd) – Veterinärpathologie

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  • Habe über Sifa-Kollegen erfahren, dass auf der Tagung der deutschen Veterinärpathologen Anfang März 2017 die überwiegende Mehrheit der deutschen Veterinärpathologen sehr erschrocken über folgenden ihnen dort mitgeteilten Fakt waren:

    Die mit 1. September 2013 in Kraft getretene EU 528/2012 (Biozidverordnung) betrifft in der Hauptgruppe 4 – "Sonstige Biozidprodukte" auch die Produktart 22 – "Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie", zu der Formalinlösungen gehören. Am 1. September 2017 endet nun die Übergangsfrist für Altwirkstoffe. Auf die Positivliste der EU 528/2012 wird Formaldehyd/Formalin nicht kommen, da es als karz. 1B und muta. 2 (siehe EU 605/2014) eingestuft ist, was ein Ausschlusskriterium für die Positivliste ist. Demnach wird der Einsatz von Formalin in Verwendung als Produktart 22 für die Einbalsamierung und Taxidermie ab 1. September 2017 verboten sein, wenn nicht die Hersteller entsprechender Produkte eine Zulassung dafür beantragen und auch erhalten.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Ich denke, es wird Hersteller geben, die nach Artikel 5 Absatz 2 Punkt b bzw. c argumentieren und eine Zulassung bekommen.
    Was sich dadurch ändert dürfte nur der Preis für die Ware sein. :(
    Formaldehyd ist in der Artikel 95 Liste gelistet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...die überwiegende Mehrheit der deutschen Veterinärpathologen sehr erschrocken über folgenden ihnen dort mitgeteilten Fakt waren...

    Also in der Humanpathologie ist Formaldehyd weiter Standard. Und sie waren im Vorfeld darüber informiert, dass sich die Einstufung ändert und fragen diesbezüglich bei mir nach.
    Wundert mich das die Tiermediziner da wohl weniger mitbekommen ?( haben.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Wundert mich das die Tiermediziner da wohl weniger mitbekommen haben.

    Auch wenn die Veterinärpathologen da offenbar schlafmützig waren, haben sie anscheinend keinen Grund zur Sorge... siehe Anhang. Also können verstört anfragende Vertreter dieser Spezies beruhigt werden. :D