Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
In einem Behindertenbeförderungsfahrzeug wird ein Rollstuhlfahrer mitgenommen der ein transportables Flüssigsauerstoffsystem benötigt (ca. 3Kg). Wird hier ein Feurlöscher benötigt? In der ADR und GGVS finde ich hierzu nichts.
Vielen Dank schonmal für Eure Infos...
Schönen Tag noch
Gruß
Andreas
Transportable Flüssigsauerstoffsysteme im Fahrzeug
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Hi Andreas,
die Frage kann dir am Besten der Lieferant des Sauerstoffs beantworten. Der europäische Industriegaseverband hat auch einige Regeln dazu veröffentlicht. VERSORGUNG MIT Sauerstoff und Transport (Seite 29 ff), allerdings wird dort der Transport im Privatfahrzeug behandelt ob der Behindertentransport hier mit erfasst werden kann solltest den Lieferanten des Gases fragen.
Grüße
awen -
Andreas,
nein. Du transportierst kein Sauerstoffsystem, sondern einen Menschen. Dieser unterliegt grundsätzlich nicht dem ADR.
In diesem Sinne
Der Michael -
Ich würde hier in Richtung Befreiung nach 1.1.3.1 Abschnitt a tendieren. Problem ist hierbei, dass es sich ja nicht um eine Beförderung durch eine Privatperson handelt. Daher noch Kombination mit Abschnitt e. Im Zweifelsfalle einmal mit dem Gaselieferanten in Verbindung setzten und seine Erfahrungen damit abfragen. Zusätzlich noch mit der entsprechenden Kontrollbehörde, Bundesamt für Güterverkehr (BAG), in Verbindung setzen. Die müssten eigentlich eine konkrete Auskunft geben können.
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Guten Morgen zusammen,
vielen lieben Dank für Eure Tips...