Wer hat Infos zum Thema:
Zusammenlagerung von Gefahrstoffen und Arzneimitteln?
TGRS 510
(11) Gefahrstoffe dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln einschließlich deren Zusatzstoffe, Kosmetika und Genussmitteln aufbewahrt oder gelagert werden.
Was machen denn die Apotheken, die nur die Produkte lagern und geschlossen verkaufen?