Hallo,
ein Kunde von mir hat mich gefragt, ob die einen Medikamentenbeauftragten brauchen und ob dieser auch extern gestellt werden kann.
Der Kunde ist eine Behinderteneinrichtung mit Wohnheimen, es werden auch entsprechende Medikamente verabreicht.
Meine Frage ist: Brauchen die sowas wirklich? Ich finde immer nur den § 112 SGB, da ist das aber irgendwie nicht verständlich dargestellt. Und Arbeitsmedizin ist eh nicht so ganz mein Thema. Und hier in der Suche habe ich auch nichts gefunden.
Aus meiner Sicht wäre es vielleicht einfacher, wenn der Kunde einen Mitarbeiter Weiterbildet, und dieser das dann übernimmt. Ist doch eigentlich im Bereich des QM angesiedelt, oder liege ich da falsch?
Grüße
Ralf