Aufstellung von Schaltschränken

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Liebe Kollegen,

    gestern wurde ich mit einer Fragestellung konfrontiert, zu der ich trotz intensiver Recherche bisher keine vernünftige Antwort finden konnte.

    Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einem chemischen Betrieb soll im Ex-Bereich eine neue Maschine aufgestellt werden. Der Schaltschrank wird außerhalb des Ex-Bereichs in einen gesonderten Raum in nicht Ex-Ausführung aufgestellt. Jetzt wurde von dritter Seite die Forderung erhoben, dass der Raum mit dem Schaltschrank feuerbeständig von den übrigen Räumen abzutrennen ist.

    Eine solche Forderung bzw. die zugehörige Rehtsgrundlage ist mir bisher nicht begegnet.

    Gibt es hier eine entsprechende Rechtsgrundlage?

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruss
    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • ANZEIGE
  • Eine solche Forderung bzw. die zugehörige Rehtsgrundlage ist mir bisher nicht begegnet.

    Gibt es hier eine entsprechende Rechtsgrundlage?

    §11 GefStoffV in Verbindung mit Anhang I Nr. 1 und der Gefährdungsbeurteilung könnte eine der Grundlagen sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Jetzt wurde von dritter Seite die Forderung erhoben, dass der Raum mit dem Schaltschrank feuerbeständig von den übrigen Räumen abzutrennen ist.

    Frag doch mal nach, aufgrund welcher Vorschrift oder Richtlinie diese Forderung erhoben wird und welche Feuerwiderstandsklasse erfüllt werden soll/muß.

    Mfg

    FS