Liebe Kollegen,
gestern wurde ich mit einer Fragestellung konfrontiert, zu der ich trotz intensiver Recherche bisher keine vernünftige Antwort finden konnte.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einem chemischen Betrieb soll im Ex-Bereich eine neue Maschine aufgestellt werden. Der Schaltschrank wird außerhalb des Ex-Bereichs in einen gesonderten Raum in nicht Ex-Ausführung aufgestellt. Jetzt wurde von dritter Seite die Forderung erhoben, dass der Raum mit dem Schaltschrank feuerbeständig von den übrigen Räumen abzutrennen ist.
Eine solche Forderung bzw. die zugehörige Rehtsgrundlage ist mir bisher nicht begegnet.
Gibt es hier eine entsprechende Rechtsgrundlage?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruss
Andreas