2 Personen in Arbeitskorb bei Arbeiten unter Spannung

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  • Guten Morgen,

    gemäß Vorgabe der DGUV-R 100+500 (2.5.3) sind bei Arbeiten unter Spannung zwei Mann im Arbeitskorb vorgesehen. Ich frage mich, weshalb. Es ist klar, dass eine Person vor Ort nicht ausreicht, aber weshalb der zweite Mann unbedingt mit im Korb sein muss, leuchtet mir nicht ein.

    Viele Grüße,
    Klaus

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  • Hallo,

    es ist offenbar so gemeint, dass zwei Leute im Arbeitskorb nur notwendig sind, wenn eben diese beiden durch die Art der Tätigkeit erforderlich sind. Ansonsten einer oben, einer unten. Ist wohl eine Stellungnahme der BG, habe es selbst aber nur über drei Ecken gehört.

    Liebe Grüße,
    Klaus

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  • http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bgr/bgr_500.pdf
    Kapitel 2.10 Abschnitt 2.5.3


    Werden von Hubarbeitsbühnen aus Arbeiten an oder in der Nähe
    von ungeschützten aktiven Teilen elektrischer Anlagen ausgeführt,
    müssen sich mindestens zwei Personen auf der Arbeitsbühne aufhalten.
    Dies gilt nicht für Arbeiten geringen Umfanges, z.B. die Überwachung
    von Leuchten oder die Untersuchung von Oberleitungen

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup: