Hallo an alle Sifa Kollegen,
bin gerade bei einer älteren Hydraulischen Richtpresse (siehe Bild), diese wird bei uns schon länger benutzt um Kolbenstangen gerade zu richten (Fa. Dunkes) diese werden heute noch so ähnlich gebaut 1-Hand-Bedienung mit einen Handhebel, " Durch den absoluten Synchronverlauf zwischen Handhebel und Stößel ist eine 1-Hand-Bedienung zulässig.
Meine Fragen:
- Ist es Notwendig bei der Richtpresse einen Einrichter und eine Kontrollperson zu Schulen (BG) und dann zu Beauftragen? nach DGUV 100-500 (BGR 500)
- Fehlender Not-Aus-Schalter, habe bei der Firma nachgefragt ist anscheinend nicht nötig weil "Der Stößel geht automatisch nach OT zurück, sobald der Handhebel losgelassen wird". ist das wirklich so? also ja, beim loslassen des Handhebels geht die Presse automatisch zurück, was ist wenn so ein Ventil versagt?
- Ist eine Dokumentation der Handschutzeinrichtungen notwendig? Eine Hand Bedient die Presse, mit der anderen Hand wird das Werkstück gedreht.
Vielen Dank im vorraus